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Personal/Hintergrund  

Presseerklärung zum Revisionsverfahren des TV Nauheim

Im Revisionsverfahren des Hessischen Tischtennis-Verbandes gegen den TV Nauheim 88/94 hat die Revisionskammer die bisher verhängten Strafen abgeändert.

Im Revisionsverfahren des Hessischen Tischtennis-Verbandes gegen den TV Nauheim 88/94 wegen des Verdachts des unsportlichen Verhaltens während der Durchführung eines Turniers des VR-Cups, hat die Revisionskammer unter Vorsitz von André Mallabré die bisher verhängten Strafen abgeändert, weil zum einen die Beschuldigten ihr Fehlverhalten eingeräumt haben und zum anderen durch dieses Zugeständnis sichergestellt werden kann, dass ein geregelter Spielablauf der betroffenen Klassen sichergestellt ist. Dieses Vorgehen war sinnvoll, da das Verfahren durchaus juristische Probleme aufwies. Die bisherigen Verurteilungen beruhen vor allem auf einer nachvollziehbaren, auf den festgestellten Tatsachen als Indizien basierenden Beweiswürdigung der Verbandsrechtsorgane. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass in einem ordentlichen Zivilverfahren, welches bereits angekündigt wurde, die Strafen ggf. nicht haltbar wären und dann hätte es zwangsläufig erhebliche rückwirkende Probleme mit dem Spielverlauf der zurückliegenden Jahre gegeben. Daher wurden die Spielstrafen gegen die Beklagten verringert und die Geldstrafen gegen die Beteiligten erheblich erhöht. Darüber hinaus wurden vom Verein und den Spielern des TV Nauheim alle Proteste, Einsprüche und Revisionen zurückgenommen, so dass für die Zukunft ein ordnungsgemäßer Spielbetrieb sichergestellt ist.

 

Das Präsidium des HTTV sieht diese Entscheidung mit einem lachenden und einem weinenden Auge und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: „Moralisch sehen wir die Entscheidung der Revisionskammer durchaus kritisch, da wir der Auffassung sind, dass hier ein hartes Urteil, wie von den Vorinstanzen vorgesehen, angebracht wäre. Doch aufgrund des ungewissen Ausgangs und des Fehlens tatsächlicher Nachweise sowie dem hiermit verbundenen Risiko einer jahrelangen Auseinandersetzung mit völlig ungewissem Ausgang, was insbesondere für die betroffenen Vereine eine höchst ungewisse sportliche Situation mit sich gebracht hätte, sind wir der Auffassung, dass die Entscheidung der Revisionskammer notwendig war. Wir sind zufrieden, dass jetzt der Spielbetrieb klar geregelt verlaufen kann.“

 

Wichtig für das Präsidium ist, dass mit dieser Entscheidung die Beklagten Ihr Vergehen

anerkannt haben und somit das betreffende VR-Cup-Turnier nicht gewertet wird.

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