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Hinweis zum Gebrauch der LARC in der DTTB-Fassung

In den Listen im DTTB-Format ist folgender Hinweis enthalten, der unbedingt zu berücksichtigen ist!

Beläge, deren ITTF-Zulassung nach dem 01.07. einer Spielzeit (vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des darauf folgenden Jahres) abgelaufen ist, sind nachfolgend durchgestrichen . Für den Spielbetrieb im DTTB sind diese bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit (30.06.) weiter zugelassen.

Hier ein Beispiel eines durchgestrichenen Belags:

Liste der zugelassenen Schlägerbeläge (LARC) DTTB-Format

Gültigkeit der ITTF-Belaglisten für den Spielbetrieb im DTTB

Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht viermal im Jahr - im Januar, April, Juli und im Oktober - die sogenannte LARC (“List of Authorized Racket Coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.

Durch die Teilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.

Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass im nationalen Spielbetrieb Beläge, die an einem beliebigen Tag der Saison (01.07. des Jahres bis 30.06. des Folgejahres) zugelassen waren, auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06.) zugelassen bleiben.

Daher werden auf dieser Seite die vier Belaglisten mit Stichtag 01.07., 01.10., 01.01. und 01.04. veröffentlicht.

Quelle: www.tischtennis.de/dttb/regeln-satzung/belaege-baelle-tische.html

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