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Welche Aufgaben hat ein "Schulsportbeauftragter"?

  • Der „Schulsportbeauftragte“ wird vom Kreisvorstand berufen.
  • Er nimmt bei Bedarf an der Kreisvorstandsitzung bzw. Jugendausschusssitzung teil.
  • Er soll vom Kreis für Vereine/Verband, Schulen und Kommunen als Ansprechpartner in Belangen des Schulsports genannt und bekannt gemacht werden.
  • Er erhält zwecks Information und Weiterbildung eine Einladung zum „Schulsport-Workshop“ des HTTV.
  • Er betreut die „Patenvereine“ bei ihren Schulsportaktionen und vermittelt Hilfestellungen:
    • Hilfestellung für die Vereine zur Kontaktaufnahme mit Schulen, Kommunen, Institutionen in Sachen Tischtennisbelange. (siehe Checkliste)
    • Begleitung und Koordination der „Schulsportoffensive vor Ort“, u.a.
  • Info-Beratung, Dokumentation / Öffentlichkeitsarbeit zu Schulsportaktionen. (vgl. Musterberichte)

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