Welche Aufgaben hat ein "Schulsportbeauftragter"?
- Der „Schulsportbeauftragte“ wird vom Kreisvorstand berufen.
- Er nimmt bei Bedarf an der Kreisvorstandsitzung bzw. Jugendausschusssitzung teil.
- Er soll vom Kreis für Vereine/Verband, Schulen und Kommunen als Ansprechpartner in Belangen des Schulsports genannt und bekannt gemacht werden.
- Er erhält zwecks Information und Weiterbildung eine Einladung zum „Schulsport-Workshop“ des HTTV.
- Er betreut die „Patenvereine“ bei ihren Schulsportaktionen und vermittelt Hilfestellungen:
- Hilfestellung für die Vereine zur Kontaktaufnahme mit Schulen, Kommunen, Institutionen in Sachen Tischtennisbelange. (siehe Checkliste)
- Begleitung und Koordination der „Schulsportoffensive vor Ort“, u.a.
- Info-Beratung, Dokumentation / Öffentlichkeitsarbeit zu Schulsportaktionen. (vgl. Musterberichte)
