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Konzeption

Landesprogramm
„Talentsuche -Talentförderung"
Neue Wege in Hessen -

Das Landesprogramm "Talentsuche / Talentförderung" ist ein Kooperationsprogramm des Hessischen Kultusministeriums und des Landessportbundes Hessen. Es soll dazu beitragen, in Zusammenarbeit von Schulen und Sportfachverbänden sowie deren Vereine den Einstieg in leistungssportliches Training für Kinder zu erleichtern und pädagogisch verantwortungsbewusst zu gestalten.

Das Landesprogramm ist in Hessen flächendeckend verankert und in die Regionalkonzepte der Sportfachverbände eingebunden. Die Maßnahmen der Talentsuche und Talentförderung werden auf der Ebene der Staatlichen Schulämter von den Schulsportzentren koordiniert und umgesetzt. Das hessische Landesprogramm "Talentsuche-Talentförderung" ermöglicht den schulischen Einstieg in einen auf Langfristigkeit angelegten Ausbildungsprozess.

Talentbegriff

Die Überlegungen zur Neustrukturierung der Talentförderung in Hessen orientieren sich an folgendem Talentbegriff: „Talent besitzt oder ein Talent ist, wer auf der Grundlage von Dispositionen, Leistungsbereitschaft und gesellschaftlichen Rahmenvoraussetzungen über dem Altersdurchschnitt liegende entwicklungsfähige Leistungsresultate erzielt. Grundlage hierfür ist ein Talententwicklungsprozess. Talententwicklung versteht sich als ein aktiver, pädagogisch begleiteter Veränderungsprozess, der intentional durch Training gesteuert wird und das Fundament für ein später zu erreichendes hohes (sportliches) Leistungsniveau bildet." (JOCH 1992, 90) Im ersten Teil dieser Talentdefinition wird ein Zustand beschrieben, also die eher statische Komponente des Talentbegriffs hervorgehoben. Danach müssen für ein sportliches Talent vier Bedingungsfelder möglichst optimal ausgeprägt sein:

1.   Dispositionen besondere Begabungs- oder Leistungsanlagen, die das 
      Können betonen

2.   Bereitschaft, Antriebe und Willenseigenschaften sowie Interessen und
      Motive, die das Wollen hervorheben

3.   soziales Umfeld, das die Entfaltungsmöglichkeiten bestimmt

4.   Resultate, die das erreichte (Leistungs-) Ergebnis dokumentieren.

Im zweiten Teil der Definition wird der Talentbegriff erweitert. Der Begriff Talententwicklung zielt auf ein dynamisches Talentverständnis. Kinder und Jugendliche befinden sich in einem Entwicklungsprozess. Ihre Leistungsbereitschaft beginnt sich durch die Orientierung auf das Betätigungsfeld Sport erst zu strukturieren. Durch neue Anforderungen, mit denen eine Ausdifferenzierung der Antriebe und eine ständige Aktualisierung der Interessen- und Motivlage verbunden sind, ergeben sich immer neue Möglichkeiten, die Persönlichkeit positiv weiter zu entwickeln. Somit strukturiert sich das Talent erst im Verlauf eines aktiven und zielgerichteten Prozesses, wobei dieser Prozess als ein die ganze Persönlichkeit einbeziehender Veränderungsvorgang zu verstehen ist.   Die hessischen Talentsuche- und Talentfördermaßnahmen sind deshalb durch drei zentrale Aspekte geprägt: Den engen Zusammenhängen zwischen Talentthematik und motorischer Entwicklung wird durch das zugrunde gelegte Konzept Rechnung getragen. Dabei ist berücksichtigt, dass der Veränderungsprozess, den die Kinder und Jugendlichen vollziehen, kein linearer Prozess ist, sondern durch unterschiedliche Entwicklungstempi (Progression, Retardation, Stagnation) geprägt ist. Talententwicklung wird intentional durch Training gesteuert, d.h., es handelt sich um einen zielorientierten, auf sportliche Leistungsprogression ausgerichteten Vorgang, weit mehr als die bloße Entfaltung vorhandener Anlagen. Ein solcher Talententwicklungsprozess ist somit ein sehr komplexer Vorgang. Es ist deshalb grundsätzlich sinnvoll, eine Eignung jeweils nur bezogen auf die nächste Trainingsetappe auszusprechen. Trainingskonzepte müssen sich demnach an folgenden Prinzipien orientieren:

•          Ganzheitlichkeit
•          Allmählichkeit
•          Langfristigkeit
•          Systematik
•          zunehmende Spezialisierung

(vgl. JOCH 1992, 88).

„Talentförderung ist keine pädagogische Veranstaltung, aber sie bedarf der pädagogischen Begleitung." (JOCH 1992, 89)

Vor diesem Hintergrund kann Talentförderung immer nur individuelle Förderung des einzelnen sportlich begabten Kindes sein.

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