Zum Inhalt springen

Mannschaftssport Erwachsene   Vereinsservice  

Corona: Stufe 1, 2 oder Bundes-Notbremse?

Lockerungen im Landkreis oder gilt weiterhin die Bundes-Notbremse? LSBH hat die FAQs aktualisiert. Das ist jetzt wichtig!

Autor:

Geschäftsführer

Das Corona-Kabinett des Landes Hessen  hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 12. Mai in einem Stufenplan neue Regelungen festgelegt. Die Regelungen gelten ab Montag, dem 17. Mai. 

Detaillierte Erläuterungen auf der Seite des lsbh:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ 

Besonders wichtig ist die Stufe 2 für den Tischtennisbetrieb. Während es sich bei Stufe 1 lediglich um die "alten" Regelungen der aktuellen Landesverordnung handelt also bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, erlaubt die Stufe 2 den Mannschaftssport bzw. Individualsport.

  • Mannschaftssport ist ohne Einschränkung erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept. Damit kann Fußball, Handball, Basketball, American-Football usw. in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis (Test) empfohlen.
  • Individualsport (z.B. Joggen, Radfahren, Wandern) darf  in Gruppen von höchstens zehn Personen stattfinden. Die Sportausübung zweier Haushalte bleibt unabhängig von der Personenzahl selbstverständlich möglich. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
     
  • Sport in Gruppen kann ebenfalls mit bis zu zehn Personen betrieben werden (z.B.: Rudern im 8er; Gymnastikgruppen; Kontaktsportarten wie Judo, Boxen, etc.). Es muss gewährleistet sein, dass sich die Zehnergruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.

Die Regelungen betreffen sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb.

Die Lockerungen der zweiten Stufe greifen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt.

Was wann gilt:

  • (Bundes-Notbremse) 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge über 100:
    → Es gilt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte Bundesnotbremse
         ► zu den FAQ Bundesnotbremse
     
  • (Stufe 1) 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden  Werktagen (jeder Tag mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen!) unter 100: 
    → Es gilt Stufe 1 der Landesregelungen (Grundlage bildet die aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).
     
  • (Stufe 2) 7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen (!) unter 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (!) unter 50: 
    → Es gilt Stufe 2 der Landesregelungen (Grundlage bildet die aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

ACHTUNG: Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene  verschärfend hinausgehen. Auch verschärfte Regelungen zum Sport können dort enthalten sein.

Besondere Regelungen gelten inzwischen für geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Allgemeine Informationen dazu gibt es auf den Webseiten des Hessischen Sozialministeriums sowie der Bundesregierung.

DER STUFENPLAN FÜR HESSEN in Form einer Übersichtgrafik und kurzer Erläuterungen hiersowie eine gesonderte Übersicht für den Sport.

Aktuelle Beiträge

Partner und Sponsoren