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Infos für Vereine und Funktionäre

 

  • Zeitraum für die Vereins- und Terminmeldung
  • JOOLA-Rangliste
    • Q-TTR-Werte im Nachwuchsbereich
    • Q-TTR Filter im öffentlichen Bereich von click-TT
    • Q-TTR-Liste als PDF-Download
  • Abweichende Einreihung von Spielern
  • Sperrvermerke und deren Auswirkungen
  • Ausnahmeantrag – Meisterschaftsspiele an mehr als zwei Tischen

 

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Zeitraum für die Vereins- und Terminmeldung

 

Ab dem 25.05.2012 ist es möglich, die Vereinsmeldung sowie die Terminmeldung in click-TT vorzunehmen.


Die in der Spielzeit 2011/2012 gemeldeten Nachwuchsmannschaften wurden nicht in die
Vereinsmeldung übernommen. Somit müssen alle Nachwuchsmannschaften zur Spielzeit 2012/2013 im System NEU gemeldet werden. Da die wenigsten Nachwuchsmannschaften in die gleiche Spielklasse gemeldet werden, stellt die Neumeldung für die meisten Vereine eine Vereinfachung dar.


Sie haben bis zum 10.06.2012 die Möglichkeit, die Vereins- und Terminmeldung in click-TT
einzugeben.


Das Versäumen dieses Termins zieht eine automatische Strafe (50€) nach sich. Dies gilt auch für die Terminmeldung und die Mannschaftsmeldung.

 


JOOLA-Rangliste

 

Q-TTR-Werte im Nachwuchsbereich

 

Im Nachwuchsbereich (hier gelten die Q-TTR-Werte je Altersklasse) können Vereine die Reihenfolge „mannschaftsintern“ frei bestimmen, wenn sich der Q-TTR-Wert zweier Spieler um nicht mehr als 50 Punkte voneinander unterscheidet.

Mannschaftsübergreifend ist im Nachwuchsbereich, bei einer Differenz von mehr als 120 Q-TTR Punkten, für nachfolgende Spieler ein Sperrvermerk zu setzen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des Ressortleiters Jugendsport möglich.

 

 

 

Q-TTR Filter im öffentlichen Bereich von click-TT


Im öffentlichen Bereich von click-TT wird ein Q-TTR-Filter angeboten. Erreichbar ist dieser
direkt über die Startseite von click-TT unter der Rubrik „Spieler“ auf der linken Navigationsleiste. Es stehen zwei unterschiedliche Filter zur Verfügung:


Q-TTR-Liste pro Verein:

Anzeige aller zum Zeitpunkt der Q-TTR-Rechnung spielberechtigten Spieler des Vereins. In alphabetischer Reihenfolge.

 

Q-TTR-Liste pro Region:

Anzeige der zum Zeitpunkt der Q-TTR-Rechnung 25 besten spielberechtigten Spieler der Region, Sortierung absteigend nach Q-TTR-Wert.

 

 

Q-TTR-Rangliste als PDF-Download

Wir möchten auf die im Vereinsbereich von click-TT (Menüpunkt „Downloads“) implementierte Q-TTR-Liste hinweisen. Dieses Dokument enthält alle Mitglieder Ihres Vereins, auch solche, die schon länger nicht mehr aktiv sind oder gar keine Spielberechtigung besitzen. In der linken Spalte dieser Übersicht finden Sie den Q-TTR-Wert vom 11.05.2012, welcher

u.a. die Grundlage für die Mannschaftsaufstellung der Vorrunde 2012/2013 bildet ist. Die drei Spalten auf der rechten Seite des Dokuments zeigen die
Q-TTR-Werte der vorherigen
Quartale an, diese sind allerdings weder für den Spielbetrieb der Spielzeit 2011/2012 noch für die Spielzeit 2012/2013 gültig.

 

 

Abweichende Einreihung von Spielern

 

Spieler,  die erstmals in einer Damen-/Herren-Mannschaft als Stammspieler gemeldet werden, können abweichend von der zulässigen Reihenfolge vom Verein eingereiht werden. Dies betrifft:

 

 

 

  • Juniorenspieler im 1.Erwachsenenjahr, sofern sie noch nie eine Spielberechtigung für den Erwachsenensport (SBE – früher JFG) hatten !
  • Nachwuchsspieler mit SBE im 1. Erwachsenenjahr

           

Von der zulässigen Reihenfolge kann auch bei folgenden Ausnahmen abgewichen werden:

  • gesetzliche Mutterschutzregelung
  • reaktivierter Spieler - Spieler, die nach dem 01.07.2010 weder am Einzelspielbetrieb noch am Mannschaftsspielbetrieb (welcher in click-TT erfasst wurde) teilgenommen haben
  • Spielerwechsel aus einem anderen Verband
  • Spieler Oberliga oder höher. 

 

Der Antrag wird über das Bemerkungsfeld gestellt und ist dort zu begründen, notwendige Bescheinigungen sind bis spätestens 01.07.2012 dem zuständigen Klassenleiter zu übermitteln.

 

 

Der für die Genehmigung der Mannschaftmeldung zuständige Klassenleiter prüft die vorliegenden Anträge bezüglich der abweichenden Einreihung und entscheidet:

- Lehnt der Klassenleiter eine abweichende Einreihung ab, sind die entsprechenden Sperrvermerke durch den Klassenleiter zu setzen.

 

- Stimmt der Klassenleiter einer abweichenden Einreihung zu, ist noch die Zustimmung durch den Ressortleiter Mannschaftssport erforderlich, die durch eine Mail Anfrage des Klassenleiters an spindeler@t-online.de mit Betreff „Sperrvermerk“ angefordert wird.

Angenommene Anträge werden im Bemerkungsfeld des Spielers protokoliert.

 

Für Nachwuchsmannschaften sind die Q-TTR-Werte je Altersklasse zu

berücksichtigen, dies bedeutet innerhalb einer Altersklasse erfolgt die

Mannschaftsmeldung auf Basis der Q-TTR-Werte (s.o.).

 

Sollten Sie Rückfragen zur abweichenden Einreihung von Spielern haben, so wenden Sie sich bitte direkt an der Ressortleiter Mannschaftssport, Heiner Spindeler unter spindeler@t-online.de oder Tel. 05608-952136 bzw. für den Nachwuchs an Wolfgang Gebauer unter wolfgang.gebauer@t-online.de oder Tel. 06151-373868

 

 

Sperrvermerke und deren Auswirkungen

 

Ab der Spielserie 2012/2013 gelten bzgl. der Sperrvermerke folgende Regelung:

 

-       Mannschaften mit mehr als einem Spieler mit SPV sind aufstiegsberechtigt (neu).

-       Spieler mit SPV dürfen Pokal spielen (neu).

-       Spieler mit SPV dürfen nicht Ersatz spielen (wie bisher).

-       Ein Sperrvermerk, der vor Beginn der Vorrunde erteilt wurde, wird vor Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins gelöscht, wenn der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende Q-TTR-Wert einen Sperrvermerk überflüssig macht und der betreffende Spieler in der gleichen Mannschaft wie in der Vorrunde gemeldet wird.

 

Ausnahmeantrag – Meisterschaftsspiele an mehr als zwei Tischen

 

Auf begründeten Antrag eines Vereins kann auf Kreisebene / Bezirksebene gestattet werden, Meisterschaftsspiele gleichzeitig an mehr als zwei Tischen auszutragen.

 

ð  Ausnahmeantrag ist bis 10.06. zu stellen, z.B. bei begrenzter Verfügbarkeit des Spiellokals („um 22:00h geht das Licht aus“). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
WO 1.13.5.4.

 

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