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TSR-Ausbildung

Die Ausbildung wird im Rahmen einer KSR-Ausbildung angeboten. Der theoretische Teil besteht aus zwei Online-Seminaren (KSR/TSR Modul 1 + 2). Zusätzlich gibt es einen praktischen Übungsteil. Danach gibt es nur die Prüfung des Erlernten. Wenn alle Prüfungsteile (schriftlich/praktisch/mündlich) mit Erfolg abgelegt sind, ist die Ausbildung zum TSR abgeschlossen.

Die nach der Ausbildung anstehenden Fortbildungsmaßnahmen finden für den TSR auf Kreisebene statt, da seine Fortbildung in die Kreisschiedsrichterfortbildung integriert wurde. Ein TSR muss vier Einsatztage je Spielzeit nachweisen, um die besuchte Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.

Für die TSR-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter ist 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in einen Verein im HTTV


Folgende Regularien wurden für die TSR-Ausbildung festgelegt:

  • Die Anmeldung zur TSR-Ausbildung erfolgt über click-TT
  • Der TSR-Anwärter muss an zwei Online Seminaren teilnehmen (KSR/TSR-Online 1 + 2)
  • Die schriftliche Prüfung zum TSR besteht aus 25 Fragen, die in 20 Minuten zu beantworten sind.
  • Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss der TSR eine praktische Prüfung bei einer HTTV-Veranstaltung absolvieren
  • Eine mündliche Prüfung schließt sich an die praktische Prüfung an.
  • Die TSR-Erstlizenz wird für 1 Jahr erteilt.
  • Danach muss der TSR mindestens alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, wobei er 4 Einsatztage je Spielzeit nachzuweisen hat.
  • Ein TSR kann nicht die Funktion als OSR, SRE oder RT ausüben.

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