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Ab 1. Juli 2024: Start bei allen Individual-Turnieren nur noch mit Turnierlizenz möglich

Die Turnierlizenz kommt! Ab dem 1. Juli 2024 darf bei genehmigungspflichtigen Individual-Turnieren – z. B. offene Turniere, Kreismeisterschaften, Turnierserien, Ranglistenturniere, Deutsche Meisterschaften – nur starten, wer im Besitz einer gültigen Turnierlizenz ist.

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Die Turnierlizenz kommt! Ab dem 1. Juli 2024 darf bei genehmigungspflichtigen Individual-Turnieren – z. B. offene Turniere, Kreismeisterschaften, Turnierserien, Ranglistenturniere, Deutsche Meisterschaften – nur starten, wer im Besitz einer gültigen Turnierlizenz ist. Dies gilt für alle Aktiven, vom Amateur auf unterster Ebene bis zum Profi. Wer nur an Punktspielen mit der Mannschaft für seinen oder ihren Verein teilnimmt, benötigt keine Lizenz.

Beim DTTB-Bundestag 2021 hatten sich die Delegierten der Mitgliedsverbände und Vertreter der DTTB-Gremien inkl. Präsidium mehrheitlich für die Einführung der Turnierlizenz ausgesprochen.

-Erläuterungen-

 

Lizenzarten

TLEI
Turnierlizenz für den Erwachsenen-Idividalspielbetrieb
Nur als Halbjahresabo erhältlich. Wer das entsprechende Alter erreicht hat, erwirbt automatisch und ohne Mehrkosten neben der TLEI die Turnierlizenz für den Senioren-Individualspielbetrieb (TLSI) und kann damit an allen für diese Altersklasse relevanten Turnieren teilnehmen.
Wollen Minderjährige die TLEI erwerben, ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.

Kosten: 4,99 € halbjährlich
             2,99 € für ein Einzelturnier

Mehrwert: persönliche Startnummer auf haltbarem Mesh-Material (nur beim 1.Abo)
                  Überraschungsgeschenk, zwei Ausgaben Magazin „tischtennis“ als pdf per Mail

TLSI
Turnierlizenz für Senior*innen, die zur Teilnahme an allen Seniorenveranstaltungen berechtigt
-Beschreibung siehe TLEI-

eTLNI
eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchsindividualspielbetrieb
– kostenlos-
Kinder und Jugendliche bekommen sie mit Erteilung der Spielberechtigung für die Nachwuchsmannschaft ihres Vereins automatisch. Mit ihr melden Vereine diejenigen,
die nicht im Besitz einer uneingeschränkten TLNI sind, für Nachwuchskonkurrenzen. Dass die Kinder sich selbst anmelden, ist mit der eTLNI nicht möglich.

TLNI
uneingeschränkte Turnierlizenz
für den Nachwuchsindividualspielbetrieb
-kostenlos-
Nur als Halbjahresabo erhältlich. Verlässt ein Jugendlicher die Altersklasse, verfällt die TLNIautomatisch. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung. Mit ihr melden sich die Inhaber eigenverantwortlich bei Turnieren an und ab. Wer über eine TLNI verfügt, kann nicht mehr durch den Verein gemeldet werden, sondern muss sich selbst um die Meldung
Egal, ob mit eTLNI oder TLNI: Mit ihr kann nur im Nachwuchsbereich bis einschließlichJugend 19 gespielt werden. Wer als Nachwuchsakteur in Damen- oder Herren-Klasse bei einem Individual-Turnier starten möchte, benötigt die „Turnierlizenz für Erwachsene“ oder die „Einmal-Veranstaltungslizenz“. Wollen Kinder oder Jugendliche ihre persönlicheMesh-Startnummer, das Überraschungsgeschenk und die beiden „tt“-Ausgaben haben, müssen sie die Abo-Lizenz der Erwachsenen abschließen.

Wo erwirbt man die Lizenzen

Lizenzen erwirbt man bei myTischtennis.
Dazu wird natürlich bei myTischtennis ein freigeschaltetes Konto benötigt!
Ausnahme: : die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb. Sie gibt es automatisch bei Erteilung der Spielberechtigung für die Nachwuchsmannschaft eines Vereins. Für sie ist kein Konto bei myTischtennis.de notwendig.

Gültigkeit

Die „Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb“ und die „Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb“ gelten jeweils vom 1. Juli bis 31. Dezember bzw. 1.Januar bis 30. Juni. Zur Klarstellung: Egal, zu welchem Zeitpunkt jemand die Abo-Lizenz für Erwachsene/Senioren oder die (uneingeschränkte) Nachwuchslizenz erstmalig oder neu beantragt – sie gilt immer nur bis zum Ende der Halbserie, in der sie beantragt wurde. Bei Nicht-Kündigung verlängern sich diese Lizenzarten automatisch um eine weitere Halbserie.

Warum eine Turnierlizenz?

Von Seiten des DTTB und der dazugehörigen Landesverbände wird wie folgt argumentiert

Mit der Turnierlizenz will man in ein neues Zeitalter des Einzelspielbetriebes einsteigen.
Sie ist der erste Schritt um durch Digitalisierung allen die Turniere spielen und ausrichten
mehr Komfort zu bieten.
Das Ziel ist die neue sogenannte „Turnierwelt“, die es zu entwickeln gilt.

Meldungen für den Einzelspielbetrieb erfolgen immer öfter durch den einzelnen Spieler selbst und seltener über dessen Verein. Diese neue Rechtsbeziehung muss auch über die Ordnungen des DTTB und der Landesverbände abgedeckt werden.

Durch die Turnierlizenz würde zum einen eine versicherungsrechtliche Lücke geschlossen.
Bei Turnieren, für die nicht ausdrücklich der eigene Verein meldet bzw. an denen ein Spieler nicht ausdrücklich im Auftrag des Vereins teilnimmt, ist nicht automatisch der übliche Versicherungsschutz über den eigenen Verein gegeben. Bei Tischtennisaktivitäten im Verein - ob Training, Vereinsmeisterschaft oder Punktspiel mit der Mannschaft - springt bei einem Unfall die Sportversicherung ein, die die Tischtennisverbände für ihre Vereine über die jeweiligen Landessportbünde abgeschlossen haben. Meldet sich ein Aktiver jedoch selbst ohne Kenntnis seines Vereins beispielsweise für das Osterturnier in seiner Region oder für ein Race-Turnier an seinem bayerischen Urlaubsort, könnte der Vereinsversicherungsschutz nach Auffassung der Sportversicherer nicht gelten. Daher gilt: Sicher ist sicher! Die Unfallversicherung, die der DTTB für die Turnierlizenzinhaber abschließt, sichert den bestehenden Vereinsversicherungsschutz ab, wenn ein Spieler nicht explizit für seinen Klub unterwegs ist, etwa bei der Teilnahme an offenen Turnieren mit Individualwettbewerben von Kreis- bis zu Deutschen Meisterschaften, an Ranglistenturnieren oder Turnierserien.

Klarheit würde es dann auch noch bei Haftung bringen
Die Turnierlizenz löst außerdem die Frage der Haftung: Wer sich selbst meldet, haftet auch selbst, wenn er bei einem Individual-Turnier einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Der Verein kann in diesem Fall eindeutig nicht in die Pflicht genommen werden. Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht bei denen, die gemeldet haben: entweder beim Verein durch die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb oder bei den Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Zustimmung zum Erwerb der (uneingeschränkten) Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb gegeben haben, mit der sich nur die Spielerinnen und Spieler für Einzel-Turniere an- und abmelden können.

 

 

 

 

 

 

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