ITTF-Listen mit zugelassenen Materialien
Die ITTF (International Table Tennis Federation, internationaler Tischtennisverband) veröffentlicht seit Januar 2025 täglich aktualisierte Listen mit zugelassenen Materialien. Alle dort aufgeführten Produkte sind ab dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum offiziell zugelassen und dürfen im Wettkampfbetrieb (international, im DTTB, im HTTV) verwendet werden.
Zu den tagesaktuell gepflegten Materialkategorien gehören:
- Beläge
- Tische
- Netze
- Bälle
- Sportböden
Materialien – insbesondere Schlägerbeläge – können ihre Zulassung auch wieder verlieren. In diesem Fall ist in der Spalte „Expires On“ das Ablaufdatum angegeben. Das Datum wird im Format Monat-Tag-Jahr dargestellt (z. B. Dec 31 2026).
Links zu den ITTF-zugelassenen Materialien
- Beläge: https://equipment.ittf.com/#/equipment/racket_coverings
- Tische: https://equipment.ittf.com/#/equipment/tables
- Netze: https://equipment.ittf.com/#/equipment/nets
- Bälle: https://equipment.ittf.com/#/equipment/balls
- Sportböden: https://equipment.ittf.com/#/equipment/floors
Zum Herunterladen einer einzelnen Liste klickt man auf das Symbol „Download as PDF“.
Anwendung der ITTF-Materiallisten im DTTB und HTTV
Wie die ITTF‑Listen der zugelassenen Materialien im DTTB angewendet werden, ist in der Wettspielordnung (WO) geregelt.
Für die Gültigkeit und Zulassung von Materialien – einschließlich Tischen und Netzgarnituren – gilt im DTTB folgender Auszug aus der WO:
"A 7.2 (Materialien)
Sofern für einzelne Materialien eine ITTF-Zulassung besteht, dürfen bei allen offiziellen Veranstaltungen nur diese Materialien eingesetzt werden.
Abweichend davon dürfen die Verbände für offizielle Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Tische und Netzgarnituren zulassen, die der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, jeweils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), entsprechen.
Bei allen Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig."
Für Bälle und Sportböden (sofern letztere eingesetzt werden) gilt der erste Satz aus WO A 7.2 ohne Ausnahme. Das bedeutet: Es müssen ausschließlich ITTF‑zugelassene Bälle bzw. Sportböden verwendet werden. Die entsprechenden ITTF‑Listen sind auf den Unterseiten „Zugelassene Bälle“ bzw. „Zugelassene Sportböden“ verlinkt.
Für Beläge existiert eine eigene DTTB‑Regelung, die auf der Unterseite „Zugelassene Schlägerbeläge“ ausführlich erläutert wird. Dort finden sich auch die aktuellen Belaglisten sowohl im ITTF‑Format als auch im DTTB‑Format.
Im zweiten Satz von WO A 7.2 wird eine Ausnahme für die Landesverbände (z. B. den HTTV) hinsichtlich der Zulassung von Tischen und Netzgarnituren beschrieben, sofern diese die Norm EN 14468‑1 (gilt für Tische) bzw. EN 14468‑2 (gilt für Netze) erfüllen. Diese Ausnahme sowie deren Auslegung im HTTV werden auf den Unterseiten „Zugelassene Tische“ bzw. „Zugelassene Netze“ erläutert.
