Wie kann ich mich online für ein Seminar anmelden?
Sie können sich direkt über den Veranstaltungskalender für die gewünschte Maßnahme anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung einen Zugang zu click-TT benötigen. Sollten Sie noch keinen Zugang besitzen, haben Sie die Möglichkeit sich neu zu registrieren.
Wie erfahre ich, ob meine Teilnahme am Kurs möglich ist?
Sie erhalten direkt nach Ihrer Online-Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.
Sollten Sie die Karte nicht erhalten haben, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Meldestelle auf, damit dies nachgeholt werden kann.
Zudem senden wir Ihnen ca. 10-14 Tage vor Beginn der Maßnahme eine Einladung zu der betreffenden Veranstaltung bzw. eine Absage, falls der Kurs abgesagt werden sollte per E-Mail.
Falls Sie etwa eine Woche vorher keine Einladung zur Veranstaltung erhalten haben, setzen Sie sich bitte zur Klärung rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit der Geschäftsstelle in Verbindung, um die Angelegenheit klären zu können.
Wie wird mit mir eine Maßnahme abgerechnet?
Nach Beendigung der Veranstaltung wird die Maßnahme grundsätzlich mit Ihrem Verein abgerechnet. Die Anwesenheitsliste mit Ihrer Unterschrift dient uns als Nachweis Ihrer Anwesenheit.
Interessenten, die keinem Verein des HTTV angehören, teilen dies bitte bei der Anmeldung mit und entrichten die Gebühr im voraus.
Wie verlängere ich meine Lizenz?
Ihre Lizenz wird automatisch im letzten Quartal des Ablaufjahres verlängert, sofern Sie die erforderliche Fortbildungsmaßnahme bzw. Hospitation absolviert haben. Die verlängerte Lizenz ist daraufhin im persönlichen Bereich von click-tt abrufbar. NEU: Im Jahr der Lizenzverlängerung müssen in click-tt die Lizenzdokumente (Verhaltensfragebogen und Ehrenkodex) bestätigt werden. Eine Anleitung ist hier zu finden. Inhaber*innen einer B- / P-Lizenz müssen zusätzlich im Jahr der Lizenzverlängerung einen EH-Nachweis erbringen, welcher nicht älter als zwei Jahre ist. Die Vorgehensweise zum hochladen ist hier zu finden.
Was passiert, wenn ich kurz vor einer Maßnahme erkranke oder verhindert bin?
Benachrichtigen Sie bitte umgehend die Geschäftsstelle. Informieren Sie bitte den Ressortleiter Lehrwesen und schreiben ggf. eine E-Mail. Haben Sie Verständnis dafür, dass bei unentschuldigtem Fehlen und kurzfristigen Absagen die volle Teilnahmegebühr fällig wird. Die zuständigen Stellen versuchen bei einer rechtzeitigen Absage einen Ersatzteilnehmer einladen zu können. Ist dies erfolgreich, kann auf die Zahlung der vollen Teilnehmergebühr verzichtet werden. In jedem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig.
