Liste der ITTF-zugelassenen Netze
Die ITTF veröffentlicht täglich die zugelassenen Materialien auf ihrer Webseite. Die Liste für zugelassene Netze findet man hier:
https://equipment.ittf.com/#/equipment/nets
Zugelassene Netze im DTTB
Wie die ITTF‑Liste der zugelassenen Netze im DTTB angewendet wird, ist in der Wettspielordnung (WO) geregelt.
Für die Gültigkeit und Zulassung von Netzgarnituren gilt im DTTB folgender Auszug aus der WO:
"A 7.2 (Materialien)
Sofern für einzelne Materialien eine ITTF-Zulassung besteht, dürfen bei allen offiziellen Veranstaltungen nur diese Materialien eingesetzt werden.
Abweichend davon dürfen die Verbände für offizielle Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Tischeund Netzgarnituren zulassen, die der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, jeweils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), entsprechen.
Bei allen Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig."
Im Bereich des DTTB gilt der erste Satz von A 7.2. Es sind also nur die Netzgarnituren zugelassen, die auch auf der Liste der zugelassenen Netze der ITTF zu finden sind.
Zugelassene Netze im HTTV auf Verbands-/Bezirks-/Kreisebene
Wie die ITTF‑Liste der zugelassenen Netze im HTTV angewendet werden, ist in der Wettspielordnung (WO) geregelt.
Für die Gültigkeit und Zulassung von Netzen gilt für WO A 7.2 (siehe oben) im HTTV der folgende Zusatz:
"Im Zuständigkeitsbereich des HTTV sind grundsätzlich nur Tische zugelassen, für die eine ITTF-Zulassung besteht. Für Tische, deren ITTF-Zulassung ausgelaufen ist, kann das Präsidium des HTTV eine Ausnahmegenehmigung (Übergangsfrist) beschließen. Diese werden auf der HTTV-Homepage veröffentlicht.
In der untersten Gliederung des HTTV ist es mit Ausnahmegenehmigung zulässig, Tische und Netze sowohl der DIN-Norm EN 14468-1 als auch EN 14468-2, jeweils mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), einzusetzen."
Regelung für die Netzverwendung auf Verbands-/Bezirksebene:
- Es gelten die Regeln der WO A 7.2 ohne HTTV‑Sonderweg.
- Nur ITTF‑zugelassene Netzgarnituren sind erlaubt.
- Es gibt keine Möglichkeit, eine Übergangsfrist für abgelaufene ITTF‑Zulassungen zu erteilen.
Regelung für die Tischverwendung auf Kreisebene ("unterste Gliederung"):
Neben den ITTF-zugelassenen Netzgarnituren sind auch Netze nach DIN EN 14468‑2, Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport) erlaubt, wenn eine offizielle Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Kreiswart beantragt und von diesem erteilt wurde.
