Liste der ITTF-zugelassenen Tische
Die ITTF veröffentlicht täglich die zugelassenen Materialien auf ihrer Webseite. Die Liste für zugelassene Tische findet man hier:
https://equipment.ittf.com/#/equipment/tables
Zugelassene Tische im DTTB
Wie die ITTF‑Liste der zugelassenen Tische im DTTB angewendet wird, ist in der Wettspielordnung (WO) geregelt.
Für die Gültigkeit und Zulassung von Tischen gilt im DTTB folgender Auszug aus der WO:
"A 7.2 (Materialien)
Sofern für einzelne Materialien eine ITTF-Zulassung besteht, dürfen bei allen offiziellen Veranstaltungen nur diese Materialien eingesetzt werden.
Abweichend davon dürfen die Verbände für offizielle Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Tische und Netzgarnituren zulassen, die der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, jeweils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), entsprechen.
Bei allen Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig."
Im Bereich des DTTB gilt der erste Satz von A 7.2. Es sind also nur die Tische zugelassen, die auch auf der Liste der zugelassenen Tische der ITTF zu finden sind.
Zugelassene Tische im HTTV auf Verbands-/Bezirks-/Kreisebene
Wie die ITTF‑Liste der zugelassenen Tische im HTTV angewendet werden, ist in der Wettspielordnung (WO) geregelt.
Für die Gültigkeit und Zulassung von Tischen gilt für WO A 7.2 (siehe oben) im HTTV der folgende Zusatz:
"Im Zuständigkeitsbereich des HTTV sind grundsätzlich nur Tische zugelassen, für die eine ITTF-Zulassung besteht. Für Tische, deren ITTF-Zulassung ausgelaufen ist, kann das Präsidium des HTTV eine Ausnahmegenehmigung (Übergangsfrist) beschließen. Diese werden auf der HTTV-Homepage veröffentlicht.
In der untersten Gliederung des HTTV ist es mit Ausnahmegenehmigung zulässig, Tische und Netze sowohl der DIN-Norm EN 14468-1 als auch EN 14468-2, jeweils mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), einzusetzen. (gültig ab 20.03.2026)"
Regelung für die Tischverwendung auf Verbands-/Bezirksebene:
- Es sind nur ITTF-zugelassene Tische erlaubt.
- Wenn die ITTF‑Zulassung eines Tisches ausläuft, kann das HTTV‑Präsidium eine Übergangsfrist beschließen.
- Diese Ausnahmen werden offiziell auf der HTTV‑Homepage veröffentlicht.
- Tische mit DIN-Norm sind nicht automatisch zulässig.
Regelung für die Tischverwendung auf Kreisebene ("unterste Gliederung"):
Neben den ITTF-zugelassenen Tischen sind auch Tische nach DIN EN 14468‑1, Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport) erlaubt, wenn eine offizielle Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Kreiswart beantragt und von diesem erteilt wurde.
