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Informationen zur Corona-Pandemie

Welche Richtlinien sind für mich im Verein wichtig?

Der Landessportbund Hessen (lsbh) stimmt sich regelmäßig über die aktuelle Verordung und deren Auslegung ab, detaillierte Erläuterungen finden sich auf der Seite des lsbh:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ 

Somit sind die dortigen Ausführungen auch für den Tischtennissport maßgebend. 


Zeitschiene der Entwickling bis zur aktuellen Gültigkeit: 

1) Mit dem Verzicht auf die Austragung der Doppel wurde am 21. August eine erste Anpassung vorgenommen. 

2) Korrektur der fehlerhaften Punktvergabe b), die im HTTV keine Anwendung findet und versehentlich übernommen wurde. (25. August)

3) Der Abschnitt "Zuschauer" wurde gemäß der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) angepasst. (11. September)

4) Neue Regelung zur Absetzung von Spielen nach Beschluss des HTTV-Präsidiums vom 20. Oktober, gültig bis 8. November. 

5) Aussetzung des Spielbetriebs zum 29.10.2020 bis 30.12.2020 mit Beschluss des HTTV-Präsidiums vom 28. Oktober.

6) Präsidiumsbeschluss vom 25. November: Durchführung einer "Einfachrunde".
https://www.httv.de/news/data/2020/11/26/saison-20202021-als-einfachrunde/ 

7) Absage aller weiterführenden Veranstaltungen im Januar 2021, mit einer Ausnahme, die Hessische Meisterschaft der Damen und Herren diese wird in den Mai/Juni verschoben. Beschluss des Präsidiums vom 26. November

8) Das Präsidium hat am 7. Dezember die weiteren Beschlüsse mit Bezug auf die Einfachrunde gefasst und im Newsletter 14 bekanntgegeben. 

9) Abbruch und Annulierung der Saison 2020/21 gemäß Präsidiumsbeschluss vom 11. Februar 2021https://www.httv.de/news/data/2021/02/11/abbruch-der-saison-202021/ 

10) Inkrafttreten der Bundesnotbremse am 23. April 2021

11) Seit dem 17. Mai 2021 gilt der Stufenplan des Landes Hessen. Dieser besitzt aktuell Gültigkeit bis 27. Juni 2021. 

12) Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021. Hier geht es zu den geltenden Stufen des Eskalationskonzeptes.

13) Die Hessische Landesregierung hat  die bestehende Coronaschutzverordnung vom 22.7.21 bis zum 19.8.21 verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen  beschlossen. Diese Lockerungen können sie hier einsehen.

14) Präsidiumsbeschluss  vom 26. August 2021 zum Spielbetrieb für die Saison 2021/22.

15) Aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV - des Landes Hessen und die Auslegungshinweise (Stand 14. Oktober 2021).

16) Anpassung der Corona-Schutzverordnung am 11.11.2021. Für die Teilnahme beim Sport in Innenräumen ist ein aktueller PCR-Test (gemäß §3 (1) Nr. 4 der CoSchuV) vorzulegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus!

17) Beschluss des Präsidiums vom 15.11.2021. Demnach sind Nachverlegung im Einvernehmen beider Mannschaften bis 12.12.2021 möglich! 

18) Änderung der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab 25.11.2021. Einführung der 2G-Regel. 

19) Anpassung der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab 16.12.2021. In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz über 350 liegt, gelten besondere Regeln („Hotspot-Regel“).  In gedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G und einem Test zulässig. Dabei gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine so genannte Booster-Impfung oder Auffrischungs-Impfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2-G-plus gelten. 

20) Die Saison 21/22 wird mit Präsidiumsbeschluss vom 4. Januar 2022 bis zum 13. Februar 2022 unterbrochen. Die Beschlussfassung kann hier eingesehen werden
Die aktuelle Landesverordung (Stand 13.01.22) kann hier eingesehen werden. 

 21) Abbruch der Saison 21/22  mit Präsidiumsbeschluss vom 8. Februar 2022. Der entsprechende Beschluss im Wortlaut. 

22) Seit dem 04. März 2022 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Sie enthält neue Regelungen, die auch den Sport betreffen. Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Auslegungshinweise. Entsprechende Informationen für den Sport bietet weiterhin die FAQ-Seite des lsbh.

23) An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022.

24) Aktualisiertes Covid 19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB vom 22.04.22. Der Grundsatz der Empfehlungen ist: 

  • Weniger strikte Vorgaben, stattdessen Empfehlungen
  • Offenere Formulierungen und damit weniger Anfälligkeit für sich kurzfristig ändernde Verordnungen
  • Mehr Verantwortung in den Händen der Vereine/Durchführer, daraus resultierend entfallen auch die Regieanweisungen.

25) Am Dienstag, 19. Juli 2022, ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit werden die bereits bekannten Corona-Regeln bis zum 15. August verlängert.

26) Am Montag, 15. August 2022, ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit wurden die bereits bekannten Corona-Regeln bis zum 11. September verlängert.

27) Die Landesregierung  hat die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen mit Wirkung ab Mittwoch, 23. November 2022, aufgehoben. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Weitere Informationen: https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen

Maßgebliche Änderungen werden den Vereinen umgehend per Newsletter an die Vereinskontaktadresse mitgeteilt sowie auf der HTTV-Homepage veröffentlicht.

Die Zuständigkeit liegt aber weiterhin bei den Kommunen. Bitte erkundigen sie sich dort über die Umsetzung der Verordnung bzw. welche Regularien vor Ort gelten.

Downloads und Links: 

Eine Kontaktnachverfolgung ist inzwischen nicht mehr verpflichtend. Sie kann über die Corona-Warn-App oder die Luca-App erfolgen. 

Dieses kann an die verantwortliche Stelle weitergegeben werden. 

 

 

 

 

 

 

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