Bezirk West Ausnahmegenehmigung 2025-2026
Genehmigung für die Spielsaison 2025-2026
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständigkeit im HTTV:
Die Antragsfrist endet mit dem 02.07. eines jeweiligen Jahres.
• Mannschaften auf Verbandsebene - HTTV-Spielausschuss
• Mannschaften auf Bezirksebene - Bezirkssportausschuss
• Mannschaften auf Kreisebene – Kreisvorstand
Entscheidungen über etwaige Anträge sind bis zum Veröffentlichungsdatum des endgültigen
Spielplanes der Vorrunde, nach WO G 5.5 laut RTP eines Jahres zu genehmigen und auf der offiziellen HTTV Homepage (im Bereich der Bezirke/Kreise) zu veröffentlichen.
Genehmigung für die Spielsaison 2025-2026