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Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zuständigkeit im HTTV:

Die Antragsfrist endet mit dem 02.07. eines jeweiligen Jahres.

 • Mannschaften auf Verbandsebene - HTTV-Spielausschuss

 • Mannschaften auf Bezirksebene - Bezirkssportausschuss

 • Mannschaften auf Kreisebene – Kreisvorstand

Entscheidungen über etwaige Anträge sind bis zum Veröffentlichungsdatum des endgültigen

Spielplanes der Vorrunde, nach WO G 5.5 laut RTP eines Jahres zu genehmigen und auf der offiziellen HTTV Homepage (im Bereich der Bezirke/Kreise) zu veröffentlichen.

Hier finden Sie den Antrag auf Ausnahmegenehmigung.

Bezirk West Ausnahmegenehmigung 2025-2026

Genehmigung für die Spielsaison 2025-2026 

35029 Walsdorf

33029 Grossaltenstädten

34025 Niederhofheim

35028 Oberjosbach

34010 Flörsheim 

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