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Ausnahmegenehmigungen Austragungsstätte im Kreis

Hinweise

Die Ausnahmen sind bis 10.6. für die folgenden Spielzeiten zu beantragen.
Anträge auf Kreisebene sind an den Kreiswart zu senden.
Die Anträge gelten jeweils für eine Saison

Stand: 31.07.2021

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