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Aufbrauchfrist für Zelluloidbälle

Präsidiumsbeschluss: Vereine dürfen Zelluloidbälle ohne ITTF-Zulassung noch bis Mitte 2019 zu Wettkampfzwecken nutzen.

Präsidiumsbeschluss: Vereine dürfen Zelluloidbälle ohne ITTF-Zulassung noch bis Mitte 2019 zu Wettkampfzwecken nutzen.

Vereine in Deutschland dürfen ihre Zelluloidbälle auch ohne ITTF-Zulassung noch bis Mitte 2019 zu Wettkampfzwecken nutzen. Das DTTB-Präsidium hat eine sogenannte Aufbrauchfrist beschlossen, die es ermöglicht, dass Zelluloidbälle auf nationaler Ebene, für die die Hersteller beim Weltverband ITTF erstmals keine Zulassung für das laufende Jahr beantragt haben, noch bis zum 30. Juni 2019 bei offiziellen Veranstaltungen gespielt werden. Die Aufbrauchfrist gilt für die in der ITTF-Zulassungsliste grau hinterlegten Marken und Produkte. Für die übrigen Zelluloidbälle in der ITTF-Liste gilt bis zum darin genannten Datum ohnehin noch die ITTF-Zulassung.

Ab dem 1. Juli 2019 dürfen dann auch innerhalb Deutschlands nur noch zelluloidfreie Bälle eingesetzt werden. Hintergrund: Mehrere Hersteller hatten für ihre Zelluloidbälle, die auf dem Markt nach der weltweiten Einführung des Polyballs Mitte 2014 immer mehr an Bedeutung verloren haben, keine Zulassung mehr beim Weltverband ITTF beantragt. Die Bälle gibt es natürlich noch, oft als Restbestände der Vereine. Ohne den obigen Beschluss des Präsidiums dürften sie nicht weiter im Spielbetrieb des DTTB eingesetzt werden, weil für sie keine ITTF-Zulassung vorliegt.

Das DTTB-Präsidium kann über eine Aufbrauchfrist beim Spielmaterial laut § 28.4 der DTTB-Satzung (Aufgaben des Präsidiums) befinden.

Die Aufbrauchfrist gilt nicht für Polybälle, befindet sich der Polyball nicht auf der Zulassungsliste, darf dieser auch nicht mehr eingesetzt werden.

Quelle: DTTB

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