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Ab 01.07.2021 ist GEWO der neue Ausstatter des HTTV

GEWO ist eine hessische Tischtennismarke mit langer Tradition, ursprünglich aus Gelnhausen. In den 1950er Jahren begann die Produktion von Tischtennistischen, ab den 60er Jahren folgten Hölzer, Beläge und weitere Tischtennisartikel.
Heute versendet GEWO seine Produkte in nahezu alle Länder der Welt – ist u.a. Sponsor der aktuellen Nummer 21 der Welt Quadri Aruna und rüstet auch internationale Top-Talente aus:
Samuel Kulczycki (WR Nr.1 12.2020 U 18) und Lev Katsman (frischgebackener Europameister im Herrendoppel) vertrauen seit Beginn ihrer Karrieren auf GEWO.
Der Vertrieb der Marke GEWO erfolgt durch die CONTRA Sport GmbH, gegründet 1980, inzwischen einer der größten Tischtennisversender Europas. Viele tausend Spielerinnen, Spieler, Vereine und nationale und internationale Verbände (z. B. Nigeria, Serbien) vertrauen auf den CONTRA-Service. In Hessen u. a. der TTC OE Bad Homburg, der im Sommer in seine zweite Bundesliga-Saison startet. Natürlich komplett von GEWO ausgerüstet.
„Wir bedanken uns für die jederzeit von hoher Loyalität und Vertrauen geprägten Gespräche mit dem Hessischen Tischtennis-Verband. Gemeinsames Ziel ist es, dass alle hessischen Vereine von dieser langfristigen Kooperation profitieren“, so die Geschäftsführer Wiebke und Wolfgang Sohns.

„Wir freuen uns, dass wir mit GEWO eine langjährige Zusammenarbeit vereinbaren konnten und sind überzeugt, dass beide Partner sowie die hessischen Vereine davon profitieren werden“ äußert HTTV-Vizepräsidentin Sport Ingrid Hoos.

Ab 01.07.2021 starten alle hessischen Auswahlspielerinnen und -spieler bei überregionalen Turnieren in der neuesten GEWO Kollektion.

Seien Sie gespannt – GEWO und der HTTV freuen sich auf die Partnerschaft!

Vereinssport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder vollumfänglich erlaubt

Die hessischen Sportvereine können zu einem fast normalen Betrieb zurückkehren - das Motto "Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung" gilt aber weiterhin!

Das ergibt sich aus den Maßnahmen, die das Corona-Kabinett am 22. Juni 2021 aufgrund der sinkenden Fallzahlen festgelegt hat. Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021.

ACHTUNG: Unabhängig von diesen Regelungen können Städte, Gemeinden und Kreise kommunale Allgemeinverfügungen treffen, die über die Landes- bzw. Bundesebene  verschärfend hinausgehen. Auch verschärfte Regelungen zum Sport können dort enthalten sein. Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht. Hier geht es zum hessischen Eskalationskonzept.

Detailfragen zu den landesweiten Regelungen hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantwortet.

Diese finden Sie auf der Seite des Landessportbundes (FAQs).

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