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Relegationsverzicht bis 20. April melden

    Ein Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen ist bis zum 20. April dem Spielleiter bekanntzugeben. Wir bitten dies zu beachten.

Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen

Bei der Regelung für die Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen ist folgendes zu beachten:

a) Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Damen und Herren (auch in den Bezirken).

b) Für Spieler der untersten Mannschaft gibt es in Bezug auf die Einsätze keine Bedingungen. Die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt als die unterste. Als Ausnahme gelten alle Mannschaften der Bundesligen: Dort sind immer Mindesteinsätze nach c) erforderlich.

c) Voraussetzung für die Teilnahme an Entscheidungsspielen sind drei Einsätze im Einzel innerhalb einer Halbserie. Wenn diese drei Einsätze in der Rückrunde nicht vorliegen, erfolgt ein Rückgriff auf die Vorrunde (im selben Verein, in derselben Meldung). D.h. jeder Spieler, der an der Relegation teilnehmen möchte, muss in der Vor- oder Rückrunde an mindestens drei Spielen in der Mannschaftsmeldung (Damen oder Herren) teilgenommen haben,  in der er auch in der Relegation spielen möchte. Ersatzgestellungen zählen mit.

d) Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung. Einsätze im Spielbetrieb der Herren zählen nicht, wenn es sich um ein Entscheidungsspiel der Damen handelt (oder umgekehrt). 

Letzter Spieltag der Rückrunde

Der letzte Spieltag der Rückrunde ist der 28.04.2024 und nach WO G 5.4.1 für alle Mannschaften ein Pflichtspieltag. Nach diesem Termin dürfen keine Spiele mehr stattfinden. Somit sind Spielverlegungen nur innerhalb dieser Woche (Mo. – So.) möglich.

Sonderstartrecht bei Umstellung auf 4er-Mannschaften (Kreisebene)

Auf Entscheidung des Kreisvorstandes (d.h. jeder Kreis trifft diese Entscheidung selbständig) erhalten die Vereine im Jahr der Umstellung auf 4er-Mannschaften im gesamten Herren-Spielbetrieb die Möglichkeit, Mannschaften frei in jeder Kreis-Spielklasse (alle Kreis-Spielklassen sind Meldeligen) zu melden. 

DTTB-Bundesrat beschließt Preise für Turnierlizenz

Der 3. Bundesrat des Deutschen Tischtennis-Bundes hat in seiner Sitzung in Frankfurt am Main die Preise für die Turnierlizenz beschlossen, die zum 1. Juli 2024 eingeführt wird. Das Halbjahres-Abo der Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb, in der abhängig vom Alter des Lizenzinhabers die Senioren-Lizenz enthalten ist, wird 4,99 Euro kosten. Die Einmal-Veranstaltungslizenz, die für ein einziges, ggf. mehrtägiges Turnier gültig ist, ist für 2,99 Euro zu haben. Die beiden Nachwuchslizenzen bleiben wie geplant kostenfrei.

Die Inhaber der Abo-Lizenz für Erwachsene/Senioren erhalten einmalig ihre persönliche Startnummer auf Mesh-Gewebe sowie beim Ersterwerb und jeder Verlängerung zusätzlich eine Gratiszugabe. Zur neuen Saison sind diese Goodies ein 3er-Pack ITTF zugelassene Drei-Stern-Wettkampfbälle (UVP: 5,90 Euro) mit Turnierlizenz-Sonderstempel, ein Einkaufsgutschein bei einem Tischtennispartner in Höhe von zehn Euro ab einem Mindesteinkaufswert von 50 Euro sowie zwei Ausgaben des Fachmagazins „tischtennis“ im PDF-Format (Print-Einzelpreis: 5,40 Euro).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Homepage-Artikel.

 

 

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