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Richtlinien Bezirks NORDAls Ergänzung der Geschäftsordnung der Bezirke

Alle Ergänzungen zu der vom HTTV vorgegebenen Geschäftsordnung sind „KURSIV“ gekennzeichnet.

Richtlinien Bezirks NORD als Ergänzung der Geschäftsordnung der Bezirke

  

Abschnitt           Inhalt                                                                     Seite

1                          Organe                                                                    2 - 3

2                          Aufgabengebiete                                                   4 - 5

3                          Allgemein                                                                      6

 

1.......... Organe

1.1 Bezirksleitung (BL)

Gemäß Satzung 8.4.2.1 besteht die Bezirksleitung aus:

  • Bezirkssportwart
  • Bezirksjugendwart
  • Bezirksschülerwart
  • Bezirkspressewart
  • stv. Bezirkssportwart (*)
  • Bezirksseniorenwart (*)
  • Kreiswarten

 

(*) Bei Bedarf kann der Bezirksrat bis zu zwei weitere Funktionsträger (Wahlämter) in die Bezirksleitung wählen.

1.1.1 Bezirkssportausschuss

Der Bezirkssportausschuss besteht aus:

  • Bezirksleitung (siehe 1.1)
  • Allen Beauftragten (BA) des Bezirkes
  • Allen Spielleitern der Bezirksgebundenen Spielklassen
  • Allen Kreissportwarten

 

Alle Teilnehmer der Bezirk Sportausschuss Sitzungen haben volles Stimmrecht.

 

1.2 Bezirksjugendausschuss (BJA)

Das Gremium setzt sich zusammen aus:

  • Bezirksjugendwart
  • Bezirksschülerwart
  • Kreisjugendwarten
  • ggf. weitere BA
  • Spielleiter der bezirksgebundenen Nachwuchsspielklassen

 

1.3 Beauftragte (BA)

Bei Bedarf kann die Bezirksleitung weitere Mitglieder (maximal zehn plus Spielleiter) als Beauftragte (BA) berufen. Die nachstehende Aufzählung ist ein Beispiel und kann flexibel angepasst werden.

 

1.3.1 Im Erwachsenenbereich

  • Spielleiter der bezirksgebundenen Spielklassen (max. ein Spielleiter pro Spielklasse)
  • BA Schriftführer
  • BA AG-Sportentwicklung (3-5 Personen)
  • BA IT-Beauftragter (Schulungen MKTT, click-TT, etc.)
  • BA Pokalspielleiter
  • BA Mannschaftssport Erwachsene
  • BA Einzelsport Erwachsene
  • BA Seniorensport
  • BA Medienwart
  • ggf. weitere BA

 

1.3.2 Im Nachwuchsbereich

  • Spielleiter der bezirksgebundenen Spielklassen (max. ein Spielleiter pro Spielklasse)
  • BA Turniere
  • BA Mannschaftssport Nachwuchs
  • ·BA Einzelsport Nachwuchs

 

1.3.3 AG-Sportentwicklung

Das Gremium setzt sich zusammen aus:

  • Mind. 3 Mitgliedern
  • Max. 5 Mitgliedern
  • Jeweils eins der Mitglied ist im Sportausschuss / Jugendausschuss als festes Mitglied vertreten um dort die Belange der AG als stimmberechtigtes Mitglied zu vertreten

 

1.4 Dauer der Berufung und Stimmrecht

  • die Berufung gilt maximal bis zum nächsten ordentlichen Bezirksrat
  • für die Berufung gilt nicht die Beschränkung (maximal zwei pro Verein) der Satzung 9.5
  • der BA ist stimmberechtigtes Mitglied bei Sitzungen in der Bezirksleitung bzw. im Bezirksjugendausschuss

 

1.5 Abberufung

Die Bezirksleitung kann durch Entscheidung mit einfacher Mehrheit einen Beauftragten z.B. aus folgenden Gründen abberufen:

  • Nichterfüllung der Aufgaben
  • Verstoß gegen die Satzung oder Ordnungen des HTTV

 

2.......... Aufgabengebiete

2.1 Bezirksleitung

Die Bezirksleitung ist zuständig und verantwortlich für:

  • die Leitung des Bezirkes
  • die Einhaltung und Umsetzung der gültigen Satzung und Ordnungen des HTTV
  • die Anpassung der Zuständigkeit von Aufgaben der Organe je nach Voraussetzung und Festlegung abweichend zur genannten Aufzählung
  • die Festlegung der Aufgabengebiete der berufenen Mitglieder
  • die Berufung und Abberufung der BA

 

2.1 Bezirkssportausschuss

Der Bezirkssportausschuss ist zuständig und verantwortlich für:

  • die tägliche operative Organisation des Bezirkes
  • Sonderregelungen im Bezirk NORD (wie z.B. Zugelassene Spieltage und Anfangszeiten)
  • Ausnahmegenehmigung im Bezirk NORD (wie z.B. Bedingungen für Austragungsstätten)
  • Gibt Beschluss Empfehlungen zum Beirat / Verbandstag

 

Der Bezirkssportausschuss wird mind. zweimal im Kalenderjahr vom Bezirkssportwart oder dessen Vertreter einberufen.
(zum einem vor dem Beirat / Verbandstag und zum anderen für die Spielklasseneinteilung der neuen Saison, weitere Sitzungen sind bei Bedarf möglich)

 

2.2 Bezirkssportwart (BSpW)

Der BSpW ist zuständig und verantwortlich für:

  • die Vertretung des Bezirkes in der Öffentlichkeit (z.B. bei Jubiläen) und bei übergeordneten Organisationen
  • die Einberufung und Leitung des Bezirksrates
  • die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Bezirksleitung (mindestens einmal jährlich)
  • die Durchführung der Sportwettkämpfe im Erwachsenenspielbetrieb
  • den Erwachsenenmannschaftsspielbetrieb auf Bezirksebene gemäß WO F 3.1.2
  • die Nominierung oder Freistellung von Spielern und Mannschaften zu übergeordneten Veranstaltungen
  • die Organisation und Steuerung des Spielbetriebes gemeinsam mit den BA und Spielleitern

 

Zum Spielbetrieb gehören die offiziellen Veranstaltungen für den Erwachsenenspielbetrieb gemäß WO A 11.1 und A 11.2

  • Punktspielbetrieb
  • Pokalmeisterschaften
  • Einzelmeisterschaften
  • Ranglistenturniere
  • Mannschaftsmeisterschaften (Relegation, Anwartschaftspiele, Senioren Mannschaftsmeisterschaften, etc.

 

Im Verhinderungsfall werden die Aufgaben des Bezirkssportwartes durch ein anderes Mitglied der Bezirksleitung übernommen.

 

2.2.1 Stellvertretender Bezirkssportwart (stv. BSpW)

  • Der stv BSpW ist Verhinderungsfall offizieller Vertreter des Bezirksportwartes
  • Weitere Aufgaben können von der Bezirksleitung an ihn übertragen werden.


 

2.3 Bezirksjugendwart (BJW)

Der BJW ist zuständig und verantwortlich für:

  • die Vertretung des Bezirkes bei übergeordneten Organisationen
  • die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Bezirksjugendausschusses (mindestens einmal jährlich)
  • die Durchführung der Sportwettkämpfe beim Nachwuchsspielbetrieb
  • den Nachwuchsmannschaftsspielbetrieb auf Bezirksebene gemäß WO F 3.1.2.
  • die Nominierung oder Freistellung von Spielern und Mannschaften zu übergeordneten Veranstaltungen
  • die Organisation und Steuerung des Spielbetriebes gemeinsam mit den BA und Spielleitern

 

2.3.1 Nachwuchsspielbetrieb

Zum Spielbetrieb gehören die offiziellen Veranstaltungen für den Nachwuchsspielbetrieb gemäß WO A 11.1 und A 11.2

  • Punktspielbetrieb
  • Pokalmeisterschaften
  • Einzelmeisterschaften
  • Ranglistenturniere
  • Jahrgangsmeisterschaften
  • mini-Meisterschaften
  • Mannschaftsmeisterschaft

 

2.4 Bezirksschülerwart (BSchW)

  • Der Bezirksschülerwart vertritt den Bezirksjugendwart in dessen Abwesenheit
  • Der Bezirksjugendausschuss legt fest, welche der Aufgaben unter 2.3 vom Bezirksschülerwart übernommen werden.

 

2.5 Bezirkspressewart (BPW)

Der Bezirkspressewart ist zuständig und verantwortlich für:

  • die Abfassung von Presseberichten aller Art
  • die Pflege der Kontakte zu sämtlichen Medien
  • die Belieferung von Redaktionen mit Ergebnissen
  • die laufende Berichterstattung in der Bezirksleitung über die Öffentlichkeitsarbeit

 

2.6 Spielleiter (SL)

  • Die Aufgaben der Spielleiter ergeben sich aus WO F 3.2 und den Richtlinien für Spielleiter.
  • Die Spielleiter sind gemäß Satzung 8.5.3 Rechtsorgane für ihre jeweilige(n) Gruppe(n).

 

2.7 Bezirksseniorenwart

  • Der BSenW ist zuständig und verantwortlich für:
  • die Vertretung des Bezirkes bei übergeordneten Organisationen im Bereich des Seniorensport
  • die Durchführung der Sportwettkämpfe beim Seniorenspielbetrieb
  • den Seniorenmannschaftsspielbetrieb auf Bezirksebene gemäß WO A 11.2.
  • die Nominierung oder Freistellung von Spielern und Mannschaften zu übergeordneten Veranstaltungen
  • die Organisation und Steuerung des Spielbetriebes gemeinsam mit den BA und Spielleitern

 

2.8 AG-Sportentwicklung

Die AG-Sportentwicklung ist zuständig und verantwortlich für:

 

  • die Aufgaben der AG ergeben sich aus der Aufstellung „Aufgabengebiet der AG Sportentwicklung“, Stand 19.02.2020 (siehe Anlage, ab Seite 7)

 

3.......... Allgemein

  • Für alle Sitzungen gilt die Geschäfts-, Wahl- und Versammlungsordnung (GWVO) des HTTV.

 

Anlage 1

Richtlinien Bezirks NORD als Ergänzung der Geschäftsordnung der Bezirke

 

Aufgabengebiet der AG Sportentwicklung:

1.    Organisieren von Lehrgängen möglichst flächendeckend für den Bezirk Nord

2.    Organisieren und Betreuen von regionalen Bezirksstützpunkten

a.    Die Stützpunkte finden i.d.R. wöchentlich statt

b.    Sie dienen vor allem zur Unterstützung der Vereinsarbeit

c.    Stützpunkte sollen i.d.R. aus Teilnehmer mehrerer Vereine bestehen

d.    Die Trainer der Stützpunkte sollen in Ihrer Arbeit bezirksseitig unterstützt und         weitergebildet werden

3.    Bei Bedarf findet eine Zusammenarbeit mit den Kreisstützpunkten statt

4.    Besondere Maßnahmen (z.B. Trainermeetings in den Kreisen) können seitens der AG Sportentwicklung mit entsprechendem Know-How unterstütz werden

5.    Die AG Sportentwicklung dient den Kreisen als Ansprechpartner bei Trainings- und Vereinsentwicklungsfragen

6.    Einberufung von Teamsitzungen

7.    Einberufung und Leitung von Sitzungen mit beteiligten ÜL und der AG (mindestens einmal jährlich)

Finanzierung:  Erfolgt durch die Bezirksumlage aller Vereine.

Werden Gelder im Abrechnungszeitraum nicht benötigt, erfolgt eine Rückstellung durch den Schatzmeister für die Folgejahre

Angebot:

Da die Kreise in der Vergangenheit kaum Trainerausbildungen angeboten haben, bietet die AG Sportentwicklung an, Ausbildung- und Fortbildungen in Nordhessen mit dem Verband zu koordinieren.

Bericht und Rechenschaft:

1.    1x Jährlich berichtet die AG Sportentwicklung im Bezirksausschuss über Ihre Tätigkeit sowie beim Bezirksrat

2.    Die Berufung Ihrer Mitglieder erfolgt auf dem Bezirksrat

3.    Die Abrechnung der Aktivitäten und die finanzielle Kontrolle der AG Sportentwicklung erfolgt über den Schatzmeister des HTTV und ist durch die Bezirksleitung jederzeit in der Dropbox einzusehen

4.    Alle Aktivitäten werden auf der Homepage des Bezirk Nord unter -AG Sportentwicklung –abgebildet

 

Quelle: Aufgabengebiet der AG Sportentwicklung-Entwurf 

 

Verabschiedet auf dem Bezirksrat in Volkmarsen - Lütersheim am 28.08.2021
i.A. BSPW Harald Ludwig

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