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Kreistag 2026

Der Kreistag 2026 findet am Freitag, den 26.06.2023 um 19:30 Uhr in Glauberg statt.

Aus der Satzung des HTTV:

§ 18 Kreistag
(1) Das oberste Organ eines Kreises ist der Kreistag, der sich zusammensetzt aus:
 a) den Vertretern der Mitgliedsvereine;
 b) dem Kreisvorstand.

(2) Der Kreistag findet jährlich statt und muss bis zum 30.06. durchgeführt werden. Ein Kreistag ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Mitgliedsvereins einberufen wurde.

(3) Die Wahl des Kreisvorstandes findet alle drei Jahre statt. Es gelten die Regeln der Geschäfts-, Wahl- und Versammlungsordnung.

(4) Beim Kreistag hat jeder Verein drei Grundstimmen und für jede gemeldete Mannschaft gemäß Startgeldrechnung eine weitere Stimme, die durch den Vorstand des Vereins wahrzunehmen ist. Die Bevollmächtigung eines Dritten zur Vertretung des Vereins bei einem Kreistag (z. B. Abteilungsleiter oder Geschäftsführer) ist zulässig und muss schriftlich nachgewiesen werden.

(5) Die Mitgliedsvereine der jeweiligen Kreise sind auf dem Kreistag antragsberechtigt. Anträge sind drei Wochen vor dem Kreistag schriftlich mit Begründung an den Kreisvorstand zu richten. Die endgültige Tagesordnung ist zwei Wochen vor dem Kreistag in Textform bekanntzugeben. Verspätet eingegangene Anträge dürfen, soweit es sich nicht um Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem vorliegenden Antrag handelt, nur behandelt werden, wenn sie mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen zu Dringlichkeitsanträgen erklärt worden sind.

(6) Aufgaben und Zuständigkeiten des Kreistages sind:

a) Entgegennahme der Berichte des Kreisvorstandes;
b) Entlastung des Kreisvorstandes;
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Kreisvorstandes;
d) Beschluss über vorliegende Anträge, die gemäß den Ordnungen dem Aufgabenbereich der Kreise zugeordnet sind;
 e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge zur Antragsstellung an den Verbandstag bzw. Beirat;
 f) Wahl der Delegierten für den Verbandstag des HTTV.

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