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Ausnahmegenehmigung im Kreis WA / FKB

Bedingungen für Austragungsstätten (WO I 1)
Genehmigte Ausnahmegenehmigung im Kreis WA/FKB

 

 

Lfd.

Nr.:

Verein

Spiellokal

Genehmigung erteilt:

Datum, Name

Gültig bis

Genehmigung Entzogen:

Datum, Name

001

TTC Kellerwald

Turnhalle Löhlbach, 35

10.06.2024

KSPW Harald Ludwig

30.06.2025
002

TSV 1924 Ernsthausen

Sporthalle Ernsthausen,

Rodaer Str. 2, 35099 Burgwald

10.06.2024

KSPW Harald Ludwig

30.06.2025  

 

 

 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Saison 2024 / 2025:

 

Hinweise:

  • Die Ausnahmen sind bis 10.6. für die folgenden Spielzeiten zu beantragen.
  • Anträge auf Kreisebene sind an den Kreiswart zu senden.
  • Die Anträge gelten, bis auf Widerruf oder Einschränkung, max. jedoch bis zum Ende der aktuellen Spielzeit

Stand: 10.06.2024, KSPW Harald Ludwig

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zuständigkeit im HTTV:
Die Antragsfrist endet mit dem 10.06. eines jeweiligen Jahres.
• Erwachsenenmannschaft auf Verbandsebene - HTTV-Spielausschuss
• Erwachsenenmannschaft auf Bezirksebene - Bezirkssportausschuss
• Nachwuchsmannschaft auf Verbandsebene - Verbandsjugendausschuss
 • Nachwuchsmannschaft auf Bezirksebene - Bezirksjugendausschuss
 • Erwachsenenmannschaft auf Kreisebene - Kreisvorstand
• Nachwuchsmannschaft auf Kreisebene - Kreisvorstand oder Kreisjugendausschuss

Entscheidungen über etwaige Anträge sind bis zum 01.07. eines Jahres zu genehmigen und bis zum 01.08. eines Jahres auf der offiziellen HTTV Homepage (Unterpunkte Bezirke/Kreise) zu veröffentlichen.

Hier finden Sie den Antrag auf Ausnahmegenehmigung.

Ansprechpartner:

Partner und Sponsoren