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Keine Änderungen für den Sport in der neuen Corona-Verordnung

Es gelten weiterhin die Bedingungen, die am 8. März 2021 in Kraft getreten sind.

Autor:

Geschäftsführer

Für den Sportbetrieb sieht die angepasste Verordnung vom 24.03.2021 keine Änderung vor. Weiterhin gilt die 3-Meter-Abstand-Regelung für 5/2-Gruppen bzw. Tischtennis-Paarungen. In diesem Rahmen kann entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und der vorliegenden Hygienekonzepten trainiert werden.

Die aktuelle Verordnung finden Sie hier

Weiterhin die Empfehlung der FAQ des lsbh, der die Fragen und Antworten in Abstimmung mit der Hessischen Landesregierung Hessen.

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