Relegationsverzicht bis 20. April melden
Ein Teilnahmeverzicht an den Entscheidungsspielen ist bis zum 20. April dem Spielleiter bekanntzugeben. Wir bitten dies zu beachten.
Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen
Bei der Regelung für die Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen ist zu beachten:
a) Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Erwachsenen und der Damen
b) Voraussetzung für die Teilnahme an Entscheidungsspielen sind drei Einsätze im Einzel während der vorangegangenen Rückrunde. Sie beziehen sich auf die jeweilige Meldung (einschließlich Ersatzgestellungen); Einsätze bei Erwachsenen und Damen werden nicht addiert.
c) Wenn diese drei Einsätze in der Rückrunde nicht vorliegen, erfolgt ein Rückgriff auf die Vorrunde (im selben Verein in derselben Meldung) unter den vorgenannten Bedingungen zu b).
d) Für Spieler der untersten Mannschaft gibt es in Bezug auf die Einsätze keine Bedingungen. Die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt als die unterste. Als Ausnahme gelten alle Mannschaften der Bundesligen: Dort sind immer Mindesteinsätze nach b) oder c) erforderlich.
Letzter Spieltag der Rückrunde
Der letzte Spieltag der Rückrunde ist der 26.04.2026 und nach WO G 5.4.1 für alle Mannschaften ein Pflichtspieltag. Nach diesem Termin dürfen keine Spiele mehr stattfinden. Somit sind Spielverlegungen nur innerhalb dieser Woche (Mo. – So.) möglich.





