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Mannschaftssport Erwachsene  

DTTB-Beschluss: Saison 2020/2021 in den Bundesspielklassen ebenfalls ohne Doppel

Die Bundesspielklassen des Deutschen Tischtennis-Bundes werden die Saison 2020/2021 mit einer teilweise der Covid-19-Pandemie angepassten Wettspielordnung (WO) beginnen.

Autor:

Geschäftsführer

Unter anderem wird auf das Doppel verzichtet. Die Beschlüsse des DTTB-Präsidiums dienen dem Gesundheitsschutz und sollen den Bestand der Lockerungen gewährleisten. Des Weiteren verabschiedete das Präsidium verpflichtende Regieanweisungen für die Bundesspielklassen (BSK) als ergänzende Ausführungsbestimmungen zum generellen Schutzkonzept für den Tischtennissport.

Angemessene Rückkehr zum Spielbetrieb in den Bundesklassen

Nachdem das COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes mit Stand vom 17.8.2020 bereits grundlegend aufzeigt, wie der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung übergeordneter Grundsätze wie z. B. der Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen ablaufen kann, hat sich das DTTB-Präsidium mit den Umständen einer angemessenen Rückkehr zum Spielbetrieb in den Bundesspielklassen auseinandergesetzt.

Grundlage für die Diskussionen war die im Umlaufverfahren des DTTB-Bundestags im Juli 2020 verabschiedete Ergänzung der WO, nach der das Entscheidungsgremium eines Verbandes die in Abschnitt M der WO aufgeführten Abweichungen für die in seiner Zuständigkeit liegenden offiziellen Veranstaltungen verabschieden kann, sollten einzelne Bestimmungen der WO in Krisenzeiten – wie der aktuellen Corona-Pandemie – nicht umsetzbar sein.

Das Präsidium ist der Meinung, dass eine vollständige Spielzeit 2020/2021 angegangen werden sollte, da es nach der aktuellen Lage realistisch erscheint, diese bestreiten zu können. Nichtsdestotrotz sieht man die Notwendigkeit, von einzelnen WO-Inhalten gemäß den Möglichkeiten der WO abzuweichen, damit ein entsprechender Gesundheitsschutz gewährleistet werden kann und Lockerungen für unseren Sport nach Möglichkeit nicht zurückgenommen werden müssen.

Ab sofort gültiger Beschluss

Ab sofort gültiger Beschluss des DTTB für die Bundesspielklassen 2020/2021:

1. Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.

  1. Es werden alle Einzel gespielt, d. h. der Mannschaftskampf endet nicht beim Erreichen des Siegpunktes, sondern nach Austragung des letzten Einzels gemäß Spielsystem.

  2. Das Ergebnis des Mannschaftskampfes reicht dann im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6 sowie im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.

  3. Die Wertung des Mannschaftskampfes bleibt unverändert: Für einen Sieg erhält die Mannschaft zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt.

2. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen werden wie folgt ergänzt:

Die Absetzung von Mannschaftskämpfen durch die zuständigen Spielleiter darf ergänzend zu WO G 6.1 auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist vom Verein unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung/Bescheinigung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für die genannten Fälle außer Kraft gesetzt. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.

3. Hinsichtlich Nachverlegungen von Mannschaftskämpfen wird festgelegt, dass Anträgen ohne die Beachtung des in BSO D 4.4 genannten Ausschlusses stattgegeben werden darf.

4. Die Spielleiter der BSK werden gebeten, über alle Anfragen der Vereine, die durch personelle Probleme wie Corona-Infektionen von Spieler*innen oder behördlich angeordnete Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder Teilnahmeverzichte aufgrund eines Ansteckungsrisikos begründen keine Spielabsetzung/-verlegung.

5. Der letztmögliche Spieltag der Vorrunde wird für die gemäß obiger Punkte verlegten oder abgesetzten Mannschaftskämpfe auf den 20.12.2020 festgelegt.

6. Hinsichtlich der in F 4.2 der BSO festgelegten Anzahl einzusetzender lizenzierter Schiedsrichter kann nach unten abgewichen werden.

7. Die in den Bundesligen (mit Ausnahme der 3. BL Damen) verpflichtende Vorgabe eines mit Musik unterlegten Einmarsches beider Mannschaften wird aufgehoben. Die Entscheidung, ob vor Beginn der Begrüßung ein mit Musik unterlegter Einmarsch der Mannschaften stattfindet, trifft der jeweilige Heimverein.

8. Entgegen den Vorgaben der BSO in F 2.6 sind die Vereine der Bundesligen nicht verpflichtet, Verpflegungsmöglichkeiten für die Zuschauer bereit zu halten.

9. Alle vorgenannten Regelungen gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde 2020/2021. Für die Rückrunde 2020/2021 ist eine Beschlussfassung Anfang bis Mitte Dezember 2020 beabsichtigt, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.

Des Weiteren hat das DTTB-Präsidium mit den Regieanweisungen für die Bundesspielklassen (BSK) ergänzende (organisatorische) Vorgaben verabschiedet, die für die Mannschaftskämpfe in den BSK ab sofort zu berücksichtigen sind und ergänzende Ausführungsbestimmungen zum generellen Schutzkonzept für den Tischtennissport für die BSK darstellen. Mit diesen Vorgaben soll ein verantwortungsvoller und risikominimierender Umgang mit dem COVID 19-Virus bei den Mannschaftskämpfen in den BSK gewährleistet werden. Die Einhaltung/Umsetzung dieser Regieanweisungen ist dabei für alle BSK-Mannschaften verpflichtend.

Covid-19-Regieanweisungen für die Bundesspielklassen
(auf Grundlage des Schutz- und Handlungskonzeptes für den Tischtennissport in Deutschland)

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