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Was zur Zeit im Sport möglich ist

Verordnung vom 5. März regelt den Sportbetrieb ab 8. März

Autor:

Geschäftsführer

Am 5. März hat die Landesregierung neue Regelung für Hessen erlassen. Insbesondere für Kinder ergeben sich daraus wichtige Neuerungen, die ab dem 8. März gelten. Die Grundlage dafür bildet die aktuell gültige Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

Sportanlagen bleiben grundsätzlich geöffnet, so lang der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft. 

Detailfragen zur derzeitigen Regelung hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in den FAQ  beantwortet, auf die wir verweisen.

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/ 

Sobald es spezifische Rahmenbedingungen für die den Tischtennis-Betrieb geben sollte, die vom ursprünglichen Hygienekonzept abweicht, wird der HTTV mit entsprechendem Vorlauf diese anpassen und an gewohnter Stelle veröffentlichen.

Die Öffnungsschritte für den Sport hat der DOSB in einer Grafik veranschaulicht, diese finden sie als Bild zum Bericht oder auch direkt hier

©DOSB

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