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Neuerungen zur Sportausübung in Hessen im November!

Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (u.a. Sporthallen) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.

Autor:

Geschäftsführer

Schon wieder gibt es Neuerungen, was die Sportausübung im November betrifft! Nachdem das Land Hessen die Corona-Auflagen für den Sport am 2. November (gültig ab dem 5. November) verschärft hatte, hat sie diese – nach Beratung mit dem Landessportbund – nun wieder gelockert. Ab dem 6. November gilt:

Bis zum 30. November ist Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind. Damit passt sich Hessen an die Regelungen der anderen Bundesländer an.

„Wir freuen uns, dass das Land Hessen seinen Sonderweg verlassen hat und ein Mindestmaß an Sport wieder möglich ist“, sagt lsb h-Hauptgeschäftsführer Andreas Klages, der zugleich daran appellierte, die Corona- und Hygieneregeln zu beachten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen. 

Das Tischtennisspielen ist somit wieder möglich, Detailfragen zur derzeitigen Regelung hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in den FAQs des lsbh beantwortet. 

Wichtig: Maßgeblich neben der Verordnung sind weiterhin mögliche Auflagen der jeweiligen Städte und Kommunen. Diese sind dafür verantwortlich ob Trainigsstätten geöffnet oder geschlossen werden. 

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